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Versteuerung

der Einzelunternehmer in Tschechien

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Die Höhe des pauschalen Abzugs ist auf 48,000 € beschränkt.
Wenn der Umsatz von 80,000 € nicht überschritten ist, wird 60% proportional abgezogen. Bei den Unternehmern, die zum B. 200-300,000 € Umsatz machen, bedeutet es, dass ihr pauschaler Abzug immer auf 48,000 € beschränkt und die Steuerlast dadurch erhöht wird.
Dabei ist auch wichtig zu betonen, dass man immer die tatsächlichen Kosten geltend machen darf. Diese Option lohnt sich, wenn die erwähnte maximale Höhe des pauschalen Abzugs von 48,000 € überschritten ist.

Beispiel A:

Einzelunternehmer A mit registrierten Gewerbe "Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen", "Entwicklung der Software", "Unternehmensberatung" oder "Handel aller Arten" verdient im Jahre 70,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 € (maximale Höhe). Seine Steuerbasis ist also 22,000 €. Dieser Betrag wird mit 15% versteuert. Es entsteht eine Steuerpflicht von 3.300 €.

Beispiel B:

Einzelunternehmer B verdient im Jahre 300,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 € (maximale Höhe). Seine Steuerbasis ist also 252,000 €. Dieser Betrag wird mit 23% versteuert. Es entsteht eine Steuerpflicht von 58.000 €.

* Um genaue Steuerpflicht (also Steuer + Sozialversicherungsbeiträge) festzustellen, ist es nötig auch "mehr über Sozialversicherungsbeiträge in Tschechien" zu berücksichtigen.

** Jeder Einzelunternehmer kann den Steuerrabatt verwenden und die Steuerpflicht um 1,000 € verringern. Im Beispiel A wäre also 2,300 € und im Beispiel B 57,000 € Steuerpflicht zu bezahlen.

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