in Tschechien
Im ersten Geschäftsjahr ist jeder Einzelunternehmer dazu verpflichtet die Abführungen der Sozialverscherungsbeiträge in der Höhe von 145 € pro Monat zu bezahlen. Abhängig vom Einkommen im ersten Geschäftsjahr wird dann die neue Beitragshöhe bestimmt.
In Tschechien besteht Sozialversicherung aus:
a) Rentenversicherung
b) Krankenversicherung.
a) Rentenversicherungsbeiträge in der Höhe von 29,2% werden ausschließlich bei Tschechischer Sozialversicherungsverwaltung bezahlt (http://www.cssz.cz/de/uber-cssz).
Die maximale Basis für die Berechnung der Beiträge ist 1,700.000 CZK (70,000 €). Die Basis für Berechnung der Beiträge ist 50% von Steuerbasis. Die maximale Höhe der jährlichen Beiträge ist also 429,400 czk (20,300 €).
Einzelunternehmer verdient im Kalenderjahr 70,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 €. Seine Steuerbasis ist also 22,000 €. Basis für Berechnung der Beiträge ist 50% davon, also 11,000 €. Rentenversicherungsbeiträge sind 3,212 € (29,2% von 11,000 €)
Einzelunternehmer verdient im Jahre 300,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 €. Seine Steuerbasis ist also 252,000 €. Maximale Basis für Berechnung der Beiträge wurde hiermit erreicht. Gesamte Sozialversicherungsbeiträge sind also 20,300 € (maximale Höhe)
b) Krankenversicherungsbeiträge von 13,5% können bei verschiedenen Krankenkassen bezahlt werden http://www.mzcr.cz/Cizinci/obsah/krankenkassen _2692_24.html). Basis für Berechnung der Beiträge ist 50% von Steuerbasis.
Einzelunternehmer verdient im Kalenderjahr 70,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 €. Seine Steuerbasis ist also 22,000 €. Basis für Berechnung der Beiträge ist also 50% davon. 11,000 € - 13,5% = 1,485 €.
Einzelunternehmer verdient im Jahre 300,000 €. Sein pauschaler Abzug beträgt 48,000 € = 252,000 € - 50% = 126,000 € - 13,5 % = 17,010 €
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