FAQ
Dienstleistungen
Wie lange dauert es insgesamt, bis die s.r.o. vollständig gegründet und einsatzbereit ist?
Unsere Gründungsprozesse sind auf maximale Effizenz ausgerichtet. Von der Auftragserteilung bis zur vollständigen Eintragung ins tschechische Handelsregister rechnen wir im Durchschnitt mit etwa 2 Tage–2 Wochen.
Dabei berücksichtigen wir bereits alle nötigen Amtsgänge, notarielle Beglaubigungen und behördliche Bearbeitungszeiten. Direkt nach der Eintragung Ihrer s.r.o. in Tschechien können Sie unmittelbar geschäftlich tätig werden.
Welche Dokumente brauche ich, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die s.r.o. Gründung in Tschechien benötigen wir folgende Dokumente und Informationen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) für alle Geschäftsführer und Gesellschafter
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (gegebenenfalls erforderlich, abhängig vom Tätigkeitsbereich)
- Nachweis des Firmensitzes in Tschechien (wird von uns organisiert, falls nicht vorhanden)
- Firmenname (wir prüfen die Verfügbarkeit)
- Angabe zum Stammkapital (mindestens 1 CZK erforderlich; empfohlen wird meist ein höheres Kapital, üblicherweise 1.000–5.000 €)
- Tätigkeitsbereiche (Angabe der geplanten gewerblichen Aktivitäten)
Voraussetzungen sind dabei lediglich die Volljährigkeit der Gesellschafter, keine Einträge in relevante Schuldnerregister, und dass der gewünschte Firmenname verfügbar ist (wir übernehmen diese Prüfung).
Muss ich persönlich nach Tschechien kommen, oder kann alles aus Deutschland erledigt werden?
Ja, wir empfehlen und gestalten den Prozess der Firmengründung in Tschechien bewusst mit persönlicher Anwesenheit.
Aus Erfahrung wissen wir, dass die gemeinsame Anwesenheit nicht nur den Prozess beschleunigt und vereinfacht, sondern auch maximale Transparenz und Vertrauen schafft – besonders gegenüber Banken und Behörden. Wir begleiten Sie persönlich zu allen wichtigen Terminen, einschließlich Notar- und Bankterminen, sodass Sie jederzeit genau informiert und aktiv eingebunden sind.
Wie lange dauert es insgesamt, bis die s.r.o. vollständig gegründet und einsatzbereit ist?
Unsere Gründungsprozesse sind auf maximale Effizenz ausgerichtet. Von der Auftragserteilung bis zur vollständigen Eintragung ins tschechische Handelsregister rechnen wir im Durchschnitt mit etwa 2 Tage–2 Wochen.
Dabei berücksichtigen wir bereits alle nötigen Amtsgänge, notarielle Beglaubigungen und behördliche Bearbeitungszeiten. Direkt nach der Eintragung Ihrer s.r.o. in Tschechien können Sie unmittelbar geschäftlich tätig werden.
Welche Dokumente brauche ich, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die s.r.o. Gründung in Tschechien benötigen wir folgende Dokumente und Informationen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) für alle Geschäftsführer und Gesellschafter
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (gegebenenfalls erforderlich, abhängig vom Tätigkeitsbereich)
- Nachweis des Firmensitzes in Tschechien (wird von uns organisiert, falls nicht vorhanden)
- Firmenname (wir prüfen die Verfügbarkeit)
- Angabe zum Stammkapital (mindestens 1 CZK erforderlich; empfohlen wird meist ein höheres Kapital, üblicherweise 1.000–5.000 €)
- Tätigkeitsbereiche (Angabe der geplanten gewerblichen Aktivitäten)
Voraussetzungen sind dabei lediglich die Volljährigkeit der Gesellschafter, keine Einträge in relevante Schuldnerregister, und dass der gewünschte Firmenname verfügbar ist (wir übernehmen diese Prüfung).
Muss ich persönlich nach Tschechien kommen, oder kann alles aus Deutschland erledigt werden?
Ja, wir empfehlen und gestalten den Prozess der Firmengründung in Tschechien bewusst mit persönlicher Anwesenheit.
Aus Erfahrung wissen wir, dass die gemeinsame Anwesenheit nicht nur den Prozess beschleunigt und vereinfacht, sondern auch maximale Transparenz und Vertrauen schafft – besonders gegenüber Banken und Behörden. Wir begleiten Sie persönlich zu allen wichtigen Terminen, einschließlich Notar- und Bankterminen, sodass Sie jederzeit genau informiert und aktiv eingebunden sind.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen einer OSVČ und einer s.r.o. in Tschechien?
Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Haftung:
Als OSVČ (Einzelunternehmer) haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Bei der s.r.o. (GmbH) ist deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. - Gründungsprozess und Aufwand:
Eine OSVČ kann unkompliziert und schnell gegründet werden (oft in wenigen Tagen), während die s.r.o. etwas formeller und aufwendiger ist (etwa 2–3 Wochen). - Steuern und Buchhaltung:
Die OSVČ bietet einfache Buchhaltungsmöglichkeiten (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei der s.r.o. hingegen gelten strengere Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichte. - Image und Auftreten:
Eine s.r.o. wirkt oft professioneller und vertrauenswürdiger gegenüber Banken und größeren Kunden, während die OSVČ für kleinere Aktivitäten oder als Einstiegsmöglichkeit vorteilhaft ist.
Benötige Sie einen festen Wohnsitz oder Aufenthaltstitel in Tschechien, um eine OSVČ anzumelden?
Grundsätzlich benötigen Sie als EU-Bürger keinen festen Wohnsitz in Tschechien, um eine OSVČ zu gründen. Dank Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU können Sie einfach und unkompliziert als Einzelunternehmer tätig werden, selbst wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland bleibt.
Ein tschechischer Wohnsitz ist also nicht zwingend erforderlich. Dennoch empfiehlt sich ein registrierter Firmensitz oder eine offizielle Wohnadresse in Tschechien, was wir für Sie problemlos organisieren. Wenn Sie also an der s.r.o. Gründung in Tschechien interessiert sind, unterstützen wir Sie bei allen notwendigen Schritten.
Welche Steuern und Abgaben kommen als OSVČ auf Sie zu?
Die wichtigsten Steuern und Abgaben sind:
- Einkommensteuer Tschechien:
Als OSVČ zahlen Sie in Tschechien eine Einkommensteuer von 15 % auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
Bei höheren Einkommen (über ca. 2 Mio. CZK / ca. 80.000 € jährlich) erhöht sich der Satz auf 23 %. - Sozialversicherung: Für selbstständig Erwerbstätige beträgt der Beitragssatz etwa 29,2 % des berechneten Gewinns, mindestens jedoch einen festen monatlichen Betrag von ca. 110 €.
- Krankenversicherung:
Diese beträgt ca. 13,5 % des Gewinns (ebenfalls Mindestbeitrag etwa 110 € monatlich).
Insgesamt bewegen sich die Gesamtabgaben meist zwischen 15 % und 30 % – abhängig von Gewinnhöhe und Ausgabenstruktur. Durch geschickte Steuer- und Ausgabenplanung helfen wir dir, Ihre Steuer in Tschechien optimal zu gestalten und die Abgaben zu minimieren.
Welche konkreten steuerlichen Vorteile habe ich, wenn ich mein Steuerdomizil nach Tschechien verlege?
Durch die Verlegung Ihres Steuerdomizils nach Tschechien profitieren Sie sowohl als Unternehmer als auch als Privatperson von:
- Attraktiven Steuersätzen:
Die Körperschaftsteuer für eine s.r.o. beträgt in Tschechien pauschal 21 %.
Einzelunternehmer (OSVČ) profitieren von einer Einkommensteuer von nur 15 % (bis ca. 80.000 € Jahresgewinn) bzw. maximal 23 % darüber hinaus.
Günstige - Dividendenbesteuerung:
Gewinnausschüttungen an Privatpersonen werden pauschal mit nur 15 % besteuert, was Ihre private Steuerlast erheblich reduziert. - Keine Gewerbesteuer:
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Tschechien keine Gewerbesteuer, was Ihre gesamte Steuerbelastung deutlich verringert. - 183-Tage-Regelung für Privatpersonen:
Wenn Sie als Privatperson mindestens 183 Tage pro Jahr in Tschechien verbringen, können Sie Ihr gesamtes weltweites Einkommen nach tschechischem Recht besteuern und so zusätzlich profitieren.
Diese Unterschiede machen den direkten Vergleich von Steuern Tschechien vs. Deutschland besonders interessant, da in vielen Fällen eine deutliche Steuerersparnis in Tschechien möglich ist.
Ist das Steuerdomizil in Tschechien EU-konform und sicher vor nachträglichen Problemen mit dem deutschen Finanzamt?
Ja. Ihr Steuerdomizil in Tschechien ist vollständig EU-konform, sicher und rechtlich abgesichert:
- Tschechien ist EU-Mitglied und Tschechien erfüllt sämtliche europäischen Standards und Richtlinien für Steuertransparenz und Rechtskonformität.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tschechien garantiert Ihnen Rechtssicherheit und verhindert doppelte Steuerbelastung.
- Sowohl für Unternehmer als auch Privatpersonen gelten klare EU-weite Regeln, die Ihr Steuerdomizil rechtssicher gestalten.
- Durch die Einhaltung der 183-Tage-Regelung für Privatpersonen können Sie rechtssicher und dauerhaft von den Vorteilen eines tschechischen Steuerdomizils profitieren, ohne zukünftige Probleme mit deutschen Behörden befürchten zu müssen.
Gibt es bestimmte Bedingungen, die ich erfüllen muss, um die Vorteile eines tschechischen Steuerdomizils voll auszuschöpfen?
Ja, um optimal von Ihrem tschechischen Steuerdomizil zu profitieren, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Für Unternehmer (z. B. s.r.o. oder OSVČ):
- Nachweisliche geschäftliche Tätigkeit und Firmensitz in Tschechien (keine Briefkastenfirma).
- Geschäftsentscheidungen müssen nachvollziehbar und nachweisbar in Tschechien getroffen werden.
- Ein eingetragener Firmensitz (Büro oder virtuelle Adresse mit realer Nutzungsmöglichkeit), den wir gerne für Sie organisieren.
Für Privatpersonen (183-Tage-Regelung):
- Mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr Aufenthalt in Tschechien (Lebensmittelpunkt verlagern).
- Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Tschechien zur klaren Dokumentation gegenüber Finanzbehörden.
- Dokumentation Ihres Aufenthalts, um bei einer steuerlichen Prüfung einen eindeutigen Nachweis zu haben.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie sowohl privat als auch geschäftlich maximal von den Steuer in Tschechien profitieren und Ihre Steuerbelastung erheblich optimieren.
Welche Gewerbe gelten als „freie Gewerbe“ und welche sind an besondere Lizenzen gebunden?
In Tschechien gibt es grundsätzlich drei Gewerbearten:
- Freie Gewerbe Tschechien (z. B. Beratung, allgemeine Dienstleistungen, Einzelhandel, Online-Handel)
- Freie Gewerbe können von jedem Unternehmer ohne zusätzliche Nachweise angemeldet werden und sind standardmäßig Teil unserer Gründungsleistungen.
- Sie sind sofort nutzbar und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
- Handwerks- und gebundene Gewerbe (z. B. Handwerker, Baugewerbe, bestimmte Dienstleistungen)
- Diese erfordern entweder eine fachliche Qualifikation oder eine Anerkennung bestehender deutscher Qualifikationen.
- Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Anerkennungsverfahren.
- Konzessionspflichtige Gewerbe (z. B. Transportwesen, Bus-Konzession, Gastronomie mit Alkoholausschank).
- Diese Gewerbe erfordern eine behördliche Lizenz (Konzession).
- Die Vergabe erfolgt nach speziellen gesetzlichen Vorgaben und einer intensiveren behördlichen Prüfung.
Wenn Sie ein Gewerbe in Tschechien anmelden möchten, helfen wir Ihnen dabei, das richtige Gewerbe zu wählen und alle notwendigen Schritte effizient zu erledigen.
Ist die Anerkennung meiner deutschen Handwerker- und Dienstleistungslizenzen in Tschechien einfach möglich?
Ja, als EU-Bürger profitieren Sie von einer grundsätzlich einfachen Anerkennung Ihrer deutschen Qualifikationen.
- Dank EU-weiter Vereinbarungen erfolgt die Anerkennung meist schnell und unkompliziert, vorausgesetzt, Ihre Qualifikationen sind eindeutig nachweisbar (z. B. Meisterbrief, Gesellenbrief, Handelsregisterauszug mit Tätigkeitserfahrung).
- Wir begleiten Sie aktiv bei diesem Anerkennungsverfahren und kümmern uns um sämtliche:
- Dokumente und Übersetzungen
- Behördengänge und Anträge
- Kommunikation mit tschechischen Behörden
Unser Ziel ist es, dass Ihr Anerkennungsprozess reibungslos und schnell verläuft, sodass Sie ohne Verzögerung arbeiten können.
Unterstützen Sie mich aktiv auch bei besonders komplizierten Lizenzierungen (z. B. Bus-Konzessionen, Handwerkerzulassungen)?
Definitiv! Gerade bei komplexen und anspruchsvollen Lizenzierungen liegt unsere Stärke.
Ob es um eine Bus-Konzession, eine Handwerkerzulassung oder andere spezialisierte Genehmigungen geht – wir übernehmen für Sie alle Schritte:
- Kommunikation mit Ämtern und Behörden
- Vorbereitung und Übersetzung notwendiger Dokumente
- Betreuung während des gesamten Anerkennungsverfahrens
- Individuelle Lösungen und aktive Problemlösung bei Schwierigkeiten
Unser Ziel ist es, dass Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir die bürokratischen Herausforderungen meistern.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Buchhaltung in Tschechien konkret, besonders wenn ich selbst wenig Tschechisch spreche?
Unsere Zusammenarbeit läuft vollständig auf Deutsch ab. Unsere Mitarbeiter, Buchhalter sowie Steuerberater kommunizieren direkt mit Ihnen in deutscher Sprache. Sämtliche Abläufe und Rückfragen erfolgen klar verständlich und transparent. Somit entstehen keine Missverständnisse, und Sie können sich entspannt und sorgenfrei auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Kann ich meine Buchhaltungsunterlagen digital an Sie übermitteln, und wie flexibel sind Sie darin?
Selbstverständlich. Wir bevorzugen ausdrücklich die digitale Zusammenarbeit und arbeiten nahezu ausschließlich papierlos. Ihre Buchhaltungsunterlagen können Sie ganz bequem über unsere sichere und effiziente Cloud-Lösung hochladen. Dadurch bieten wir Ihnen maximale Flexibilität sowie eine schnelle und transparente Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Welche konkreten Vorteile bietet mir Ihre deutschsprachige Buchhaltung im Vergleich zu anderen Anbietern in Tschechien?
Der entscheidende Vorteil für Sie liegt in unserer langjährigen Expertise in der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit. Konkret profitieren Sie von:
- Klarer, schneller und fehlerfreier Kommunikation ohne Sprachbarrieren.
- Umfangreichem Know-how bezüglich deutsch-tschechischer Steuer- und Buchhaltungsfragen.
- Einer eingespielten, effizienten Zusammenarbeit dank langjähriger Betreuung deutscher Unternehmen in Tschechien.
- Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und höchster Genauigkeit in allen buchhalterischen Abläufen.
Welche steuerlichen Fristen und Termine sind für mich relevant?
Die wichtigsten steuerlichen Fristen in Tschechien sind für Sie:
- Umsatzsteuervoranmeldung (DPH): monatlich oder quartalsweise, immer bis zum 25. des Folgemonats.
- Einkommensteuererklärung (für Einzelunternehmer): bis zum 31. März des Folgejahres (bei elektronischer Übermittlung verlängert bis 1. Mai).
- Körperschaftsteuererklärung (für s.r.o.): bis zum 31. März des Folgejahres, verlängert bis 30. Juni bei Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
- Jahresabschluss/Bilanz: Fristen entsprechend der Körperschaftsteuererklärung.
Natürlich kümmern wir uns aktiv darum, dass Sie alle Termine fristgerecht und stressfrei einhalten.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit tschechischen Finanzämtern und Behörden vollständig für mich?
Ja, das übernehmen wir vollständig für Sie. Wir vertreten Sie gegenüber dem tschechischen Finanzamt, den Sozialversicherungen und weiteren relevanten Behörden. Sämtliche behördliche Kommunikation erfolgt über die vorgeschriebene tschechische elektronische Datenbox („Datová schránka“), die wir vollständig für Sie verwalten und überwachen. Wir informieren Sie transparent und übersetzen sämtliche Inhalte verständlich ins Deutsche. So genießen Sie maximalen Komfort und müssen sich weder mit der Bürokratie noch mit sprachlichen Herausforderungen befassen.
Wie läuft die Kontoeröffnung in Tschechien genau ab, und welche Unterlagen benötige ich?
Die Kontoeröffnung in Tschechien ist im Vergleich zu Deutschland oft strikter, aber mit unserer Unterstützung schnell und effizient umsetzbar. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Bankauswahl & Terminvereinbarung:
Wir wählen gemeinsam mit Ihnen die passende Bank aus und vereinbaren einen Termin für die Eröffnung. - Vorbereitung der Dokumente:
Sie benötigen:- Personalausweis oder Reisepass
- Firmenunterlagen (Handelsregisterauszug, Gründungsdokumente)
- Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit (z. B. ein Mietvertrag für den Firmensitz oder geplante Geschäftstätigkeiten)
- Steuernummer (falls bereits zugeteilt)
- Persönlicher Termin bei der Bank:
Die Kontoeröffnung erfolgt vor Ort bei der Bank, wo wir Sie begleiten und den gesamten Prozess für Sie abwickeln. - Aktivierung & Online-Banking-Zugang:
Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie Zugangsdaten für das Online-Banking. Je nach Bank kann es 1–5 Werktage dauern, bis das Konto vollständig aktiv ist.
Wenn Sie ein Konto in Tschechien eröffnen möchten, sorgen wir dafür, dass der Prozess reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen abläuft.
Kann ich das Konto auch aus Deutschland eröffnen, oder ist meine persönliche Anwesenheit erforderlich?
Grundsätzlich erfordert die Kontoeröffnung in Tschechien die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers oder einer bevollmächtigten Person.
Einige Banken bieten zwar theoretisch eine Fern-Eröffnung per Notar und Apostille an, doch die meisten Banken bestehen darauf, dass der Geschäftsführer persönlich vor Ort erscheint.
Warum ist das sinnvoll?
- Banken legen in Tschechien großen Wert auf persönliche Transparenz und die Geschäftsbeziehung.
- Ein persönlicher Termin erhöht die Chancen auf eine schnelle Kontoeröffnung.
- Die spätere Betreuung durch die Bank und die Nutzung des Online-Bankings sind oft einfacher, wenn Sie sich beim ersten Termin direkt legitimieren.
Wenn Sie als Deutscher ein Konto in Tschechien eröffnen möchten, begleiten wir Sie vor Ort und sorgen dafür, dass der Prozess so effizient wie möglich abläuft – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Unterstützen Sie mich auch nach der Kontoeröffnung, z. B. bei Problemen mit der Bank oder dem Online-Banking?
Ja, wir lassen Sie nach der Kontoeröffnung nicht allein! Wir bieten Ihnen eine laufende Unterstützung bei allen Bankangelegenheiten, darunter:
- Hilfe bei Problemen mit dem Online-Banking oder Zugangsdaten
- Unterstützung bei internationalen Transaktionen und Bankgebühren
- Begleitung bei Änderungen oder Ergänzungen (z. B. neue Gesellschafter oder Vollmachten)
- Klärung von Fragen mit der Bank, falls z. B. eine Zahlung blockiert wurde oder zusätzliche Dokumente benötigt werden
Wenn Sie in Tschechien ein Konto eröffnen, stehen wir Ihnen auch nach der Eröffnung mit unserer Erfahrung und direktem Kontakt zu den Banken zur Seite, sodass viele Probleme schnell und unkompliziert gelöst werden können – oft sogar, ohne dass Sie selbst mit der Bank sprechen müssen
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